Kapitel druckenKapitel drucken

Menschenrechte

1. Menschenrechte

Menschenrechte sind Grundrechte und -freiheiten, die für alle Menschen ungeachtet ihrer Nationalität, ihres Geschlechts, ihrer nationalen oder ethnischen Herkunft, ihrer Rasse, ihrer Religion, ihrer Sprache oder ihres sonstigen Status  gelten.

Menschenrechte umfassen bürgerliche und politische Rechte, wie das Recht auf Leben, Freiheit und freie Meinungsäußerung und soziale, kulturelle und wirtschaftliche Rechte, einschließlich des Rechts auf Teilnahme an der Kultur, des Rechts auf Nahrung und des Rechts auf Arbeit und Bildung. Menschenrechte werden durch internationale und nationale Gesetze und Verträge geschützt und aufrechterhalten.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (UDHR) ist die Grundlage des internationalen Systems zum Schutz der Menschenrechte. Sie wurde am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Dieser Tag wird jährlich als Internationaler Tag der Menschenrechte gefeiert. Die 30 Artikel der UDHR definieren die bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte aller Menschen. Sie formulieren eine Vision für die Menschenwürde, die über politische Grenzen und Autorität hinausgeht und die Regierungen verpflichtet, die Grundrechte jedes Einzelnen zu wahren. Die UDHR hilft bei der Arbeit von Amnesty International.

Wir verwenden diese Prinzipien auch, um den Menschenrechten und den Themen, für die wir unermüdlich kämpfen, eine Gestalt zu geben.