Menschenrechte
2. Rechte von Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung (PWID)
2.1. Rechtlicher Rahmen. "Subjekte" mit Rechten, keine "Wohltätigkeitsobjekte"
Die Rechte jedes Mannes, jeder Frau und jedes Kindes auf der Erde sind rechtlich verankert durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. In der Praxis werden jedoch vielen Gruppen auf der ganzen Welt täglich ihre grundlegenden Menschenrechte verweigert. Menschen mit Behinderungen - die größte und eine der am stärksten benachteiligten Minderheiten der Welt - bilden eine dieser Gruppen.
Aus diesem Grund haben die Vereinten Nationen 2006 ein Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (CRPD) und ein Fakultativprotokoll angenommen, in dem festgelegt wurde, dass Menschen mit Behinderung die gleichen Rechte wie alle anderen haben und vor dem Gesetz gleich sind. Die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen trat 2008 in Kraft und signalisierte einen "Paradigmenwechsel": Weg von traditionellen auf Wohltätigkeitsorganisationen ausgerichteten, medizinisch orientierten Ansätzen und hin zu einer sich an Menschenrechten orientierenden Sichtweise.
Menschen mit Behinderung werden nicht mehr als unfähig angesehen, eine aktive Rolle in der Gesellschaft innehaben zu können und sie werden auch nicht mehr als Menschen gesehen, die sich anpassen müssen oder defizitär sind. Stattdessen werden ihre Fähigkeiten anerkannt und es wird Wert darauf gelegt, dass sich die Gesellschaft anpassen muss, um Menschen mit Behinderung eine vollumfängliche Teilnahme an allen Aspekten des Lebens zu ermöglichen.
Das Übereinkommen ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen den unterzeichnenden Ländern, in dem sie versichern, sich an diese Regelungen zu halten und die eigene Gesetzgebung daran zu auszurichten.
Es befasst sich mit Fragen wie der Rechtsfähigkeit, der Rolle der Familie, dem Leben in der Gemeinschaft, der Barrierefreiheit, der Beschäftigung und der Bildung.
Leitprinzipien der Behindertenrechtskonvention
In der Konvention finden sich eine Reihe wichtiger Grundsätze oder Überzeugungen, die den Charakter der Vereinbarung zum Ausdruck bringen und das übergeordnete Ziel eines internationalen Gesetzes über die Rechte von Menschen mit Behinderung unterstützen. Die Grundsätze der Konvention sind:
• Respekt für die inhärente Würde aller Menschen, die Freiheit, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen und ihre Unabhängigkeit.
• Nichtdiskriminierung (fairer Umgang mit allen).
• Volle Beteiligung und Inklusion in der Gesellschaft (Aufnahme in die Gemeinschaft).
• Respekt für Unterschiede und Akzeptanz von Menschen mit Behinderung als Teil der menschlichen Vielfalt.
• Chancengleichheit.
• Barrierefreiheit (Zugang zu Transportmitteln, Orten und Informationen und keine Zurückweisung aufgrund einer Behinderung).
• Gleichstellung von Männern und Frauen sowie Jungen und Mädchen
• Respekt vor der sich entwickelnden Fähigkeit von Kindern mit Behinderung und ihrem Recht, ihre Identität zu wahren.
Das Übereinkommen enthält 50 Abschnitte (so genannte Artikel), in denen die verschiedenen Rechte von Menschen mit Behinderung und die Verpflichtung der Länder zur Achtung und Förderung dieser Rechte dargelegt werden. Da wir glauben, dass sie alle gleich wichtig sind, laden wir Sie ein, sich die vollständige Konvention anzuschauen.
AKTIVITÄT
Bitte folgen Sie dem Link zum Herunterladen der CRPD im Easy-to-Read-Format (vereinfachte / leicht verständliche Version) . Dann lesen Sie es und besprechen Sie es mit Ihrem Kind, um es mit seinen Rechten vertraut zu machen.
Weitere Ressourcen in übersichtlicher Form
Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) hat von 2010 bis 2018 eine Reihe einfach zu lesender Informationen zu verschiedenen Themen veröffentlicht, z. B. von Institutionen zu Gemeinschaftsleben, Gewalt gegen Kinder mit Behinderung, Gesetze über die Möglichkeit wichtige Entscheidungen für sich selbst zu treffen, zu Wahlmöglichkeiten und Kontrolle: das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben - Erfahrungen von Menschen mit geistiger Behinderung , zu den Fragen ”Was ist die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte?” und den ”Rechten von Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen und Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen.
AKTIVITÄT
Sehen Sie sich dieses Video zusammen mit einer Person mit Behinderung an, die Sie unterstützen. Fragen Sie diese Person, welche Rechte sie nur schwer ausüben kann. Überlegen Sie, wie Sie die Person dazu befähigen können, uneingeschränkten Zugang zu ihren Menschenrechten zu haben.
Video: Kenne deine Rechte: Ein Leitfaden für Menschen, die sich selbst vertreten