Menschenrechte

3. Arbeit und Beschäftigung

3.3. Das Recht auf Arbeit und Beschäftigung


Die drei wesentlichen Säulen des Rechts auf Arbeit:

Verfügbarkeit: Die unterzeichnenden Staaten müssen sicherstellen, dass maßgeschneiderte Dienstleistungen vorhanden sind, die Menschen helfen, Beschäftigungsmöglichkeiten zu erkennen und Arbeit zu finden. 

Zugänglichkeit: Der Zugang zur Arbeitswelt umfasst drei Schlüsselelemente: Nichtdiskriminierung, physische Zugänglichkeit und Zugangsmöglichkeiten zu Informationen. Diskriminierung beim Zugang zu Beschäftigung und zur Weiterführung der Beschäftigung ist verboten. Die Staaten müssen sicherstellen, dass angemessene Vorkehrungen getroffen werden, damit die Arbeitsplätze physisch zugänglich sind, insbesondere für Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung. Jeder hat das Recht, Informationen über Beschäftigungsmöglichkeiten zu suchen, zu erhalten und weiterzugeben. 

Akzeptanz und Qualität: Das Recht auf Arbeit umfasst mehrere miteinander zusammenhängende Komponenten, darunter das Recht auf freie Wahl und Annahme der Arbeit, gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen, sichere Arbeitsbedingungen und das Recht, Gewerkschaften zu bilden.

Zusammenfassung

In diesem Abschnitt haben wir uns auf den Wert der Beschäftigung, den theoretischen Ansatz zum Verständnis von Arbeit und die verschiedenen Beschäftigungsarten konzentriert.

Im nächsten Abschnitt schauen wir auf die Beschäftigung als wichtigem Menschenrecht für Menschen mit Beeinträchtigung.

Aktivität

Denken Sie an fünf Dinge, durch die eine Person von ihrer Arbeit profitiert.