Menschenrechte

4. Arbeit/Beschäftigung für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung (PWIDs)

4.4. Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung


Es gibt vergleichsweise wenige Kenntnisse über die Art der Arbeitsplätze und Arbeitsbereiche, in denen Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung beschäftigt sind. Es ist klar, dass Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung in einem großen Spektrum unterschiedlicher Arbeitsplätze beschäftigt sind, wobei eine große Anzahl von ihnen in gering qualifizierten Jobs beschäftigt sind. Die Arbeitsplätze, auf denen Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung zum Einsatz kommen dürften, hängen jeweils von der Kultur, der Wirtschaft und der Arbeitsmarktpolitik ab. Daher unterscheiden sie sich die Arbeitsplätze von Land zu Land, beispielsweise zwischen dem Primärsektor und dem Dienstleistungssektor. Die gebräuchlichsten Beschäftigungsoptionen für PWIDs sind folgende:

A. Betreute Beschäftigungsverhältnisse: Für diese ergab sich gibt es in der gesamten Untersuchung eine Vielzahl von Bezeichnungen, darunter geschützte Werkstätten, geschützte Industrien, Ausbildungs- und Rehabilitationswerkstätten,  um nur einige zu nennen, aber die Kernelemente sind dieselben.

B. Beschäftigung auf dem offenen Arbeitsmarkt durch unterstützte Beschäftigungsprogramme. Unterstützte Beschäftigung ist eine Methode, um Menschen mit Behinderung und/oder Benachteiligten an den Arbeitsmarkt heranzuführen, eine bezahlte Beschäftigung aufzunehmen und diese zu sichern.

Unterstützte Beschäftigung basiert auf den folgenden sechs Prinzipien:

  1. Die Förderfähigkeit fußt auf der persönlichen Entscheidung des Antragstellers, niemand wird an einer Teilnahme gehindert.
  2. Unterstützte Beschäftigung ist integraler Bestandteil eines Komplexangebots und die Fachkräfte erarbeiten Hilfepläne und Zielvereinbarungen mit dem Gesamtteam.
  3. Das Ziele ist eine wettbewerbsfähige Beschäftigung. Es konzentriert sich auf lokale Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung, in der mindestens ein Mindestlohn gezahlt wird und welches jedermann offen steht.
  4. Eine Stellensuche beginnt fast unmittelbar im Anschluss an eine Interessensbekundung und es gibt keine weiteren Voraussetzungen.
  5. Eine anschließende Betreuung wird solange gewährt, bis die Person signalisiert, dass sie keine Unterstützung mehr benötigt.
  6. Ausschlaggebend sind die Interessen der Person und die Optionen. Die Wahlmöglichkeiten im Hinblick auf Arbeit berücksichtigen persönliche Anforderungen und Fähigkeiten.

Ein Beispiel für eine Unterstützte Beschäftigung: