Menschenrechte
4. Arbeit/Beschäftigung für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung (PWIDs)
4.6. Selbstständigkeit – Sozialunternehmen
Existenzgründungsprogramme für Menschen mit Behinderung oder Programme, die eine Beschäftigung von Menschen mit Behinderung fördern, scheinen eine der häufigsten Maßnahmen zur Förderung der Selbständigkeit zu sein. Während einige Länder eine finanzielle Unterstützung speziell für Menschen mit Behinderung anbieten, die sich selbständig machen möchten, haben andere Gesetze erlassen, um Projekten von Menschen mit Behinderung den Vorzug zu geben. Viele Länder ermutigen Menschen mit Behinderung, Vereinigungen oder Sozialunternehmen zu gründen.
Trotz der Verfügbarkeit einer Vielzahl von Förderprogrammen zur Förderung der Selbständigkeit werden Menschen mit Behinderung in der Praxis häufig damit konfrontiert, dass sie auf Barrieren bei der Unternehmensgründung beim Zugang zu Krediten, Kreditgarantien oder ähnlichen Finanzhilfen stoßen. Die Bereitstellung von Finanzmitteln für Existenzgründungen sollten Menschen mit Behinderung in vollem Umfang einschließen, sie dürfen in keiner Weise diskriminiert werden.
Sozialunternehmen können gewinnorientiert oder gemeinnützig ausgerichtet sein und sie verfolgen sowohl wirtschaftliche als auch soziale Ziele. Daher werden ihre sozialen Ziele in ihre Zwecke eingebettet, wodurch sie sich von anderen Organisationen und Unternehmen unterscheiden. Hauptzweck eines Sozialunternehmens ist es, soziale Veränderungen zu fördern, zu ermutigen und soziale Veränderungen zu bewirken.
Trotz ihrer Vielfalt sind Sozialunternehmen hauptsächlich in den folgenden vier Bereichen tätig:
• Integration in die Arbeitswelt - Ausbildung und Integration von Menschen mit Behinderung und Arbeitslosen
• Persönliche Sozialdienstleistungen - Gesundheit, Wohlbefinden und medizinische Versorgung, berufliche Ausbildung, Ausbildung, Gesundheitsdienste, Kinderbetreuung, Dienstleistungen für ältere Menschen oder Hilfen für benachteiligte Menschen
• Regionalentwicklung in strukturschwachen Gebieten - Sozialunternehmen in abgelegenen ländlichen Gebieten, Stadtentwicklungs- / Rehabilitationsprogramme in städtischen Gebieten, Entwicklungshilfe und Entwicklungszusammenarbeit mit Drittländern
• Sonstige - einschließlich Recycling, Umweltschutz, Sport, Kunst, Kultur oder Denkmalpflege, Wissenschaft, Forschung und Innovation, Verbraucherschutz und Amateursport
1. Die Europäische Kommission unterstützt Sozialunternehmen -
2. Rede von Michel Barnier, Vizepräsident der Europäischen Kommission, bei der Vorstellung des Projekts Social Business
AKTIVITÄT
Besprechen Sie mit Ihrem Kind die Beschäftigungsmöglichkeiten und welche am besten geeignet scheinen.
Zusammenfassung
In diesem Abschnitt, der das Modul „Menschenrechte“ vervollständigt, haben wir uns auf das Recht von Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung konzentriert. Wir haben die verschiedenen Beschäftigungsformen betrachtet und die möglichen Barrieren und die Realität untersucht.
Wir hoffen, dass Sie jetzt nach Abschluss dieses Moduls in der Lage sind, die Wichtigkeit und den Schutz der Rechte von Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung anzuerkennen, hauptsächlich ihre Rechte auf aktive Mitwirkung bei der Entscheidungsfindung, sozialer Eingliederung als auch Erwachsenenrollen einzunehmen, beispielsweise hinsichtlich einer Beschäftigung.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Reise durch unsere E-Learning-Plattform fortzusetzen, um weitere Rechte von Menschen mit Behinderung kennenlernen zu können.
Herzlichen Dank für Ihre Teilnahme!